Hygiene- und Schutzkonzept zur Corona Pandemie

Hygiene- und Schutzkonzept der Skischule Skischule Allgäu
(auf Basis der Vorgaben und Vorschläge des Hygiene- und Schutzkonzeptes des Deutschen Skilehrerverbandes)

 

1. Grundsatz
Der Sport (Wintersport) ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Halt, Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko.

2. Zielsetzung
Die Skischule Allgäu möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Corona-Pandemie möglich sind. Um dies zu gewährleisten, haben wir bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können. Unser Ziel ist es, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen zu verhindern, durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden.

3. Regeln für die Ausschreibung von Schneesportangeboten
Kunden, wie auch unser Schneesportlehrerteam, werden im Zusammenhang mit der Ausschreibung bereits über das Hygiene- und Schutzkonzept der Skischule Allgäu informiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir unter anderem in folgenden Punkten angepasst:
– Verpflichtung auf Seiten der Kunden die Schneesportschule umgehend und wahrheitsgemäß zu informieren
– Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln (Ausnahmeregelungen bei Kindern)
– Rücktritts- und Stornobedingungen, z.B. Rücktritt durch den Kunden bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen
– Absage bzw. Abbruch der Kurse durch die Skischule Allgäu
– Ausschluss von der Teilnahme an Kursen bei vorliegender Infektion bzw., Symptomen inkl. dann geltender Stornobedingungen

4. Regeln bei der Anmeldung zu unseren Schneesportangeboten
Bei der Anmeldung steht die Online-Buchung im Vordergrund, alle Kurse (mit Ausnamhe von Privatkursen) sind vorzugsweise online oder auch telefonisch, bzw. per Mailanfrage buchbar. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.
Jeder Kunde muss schriftlich seinen aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag mit seiner Unterschrift auf dem bereitgestellten Bestätigungsformular belegen (bei Kursserien ist die Bestätigung an jedem Kurstag zu erneuern). Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“ gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Ohne den Nachweis eines negativen Testergebnisses ist für diese Kunden eine Kursteilnahme nicht möglich.

5. Regeln zur Organisation von Schneesportkursen
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz werden bestmöglich nach unseren Gegebenheiten eingehalten.
Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m versuchen wir bei Schneesportkursen so gut wie möglich einzuhalten. Der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern kommt in den Schneesportschulen eine besondere Bedeutung zu. Erfahrungsgemäß ist es weder möglich, noch sinnvoll, das grundsätzliche Einhalten von Abstandsregeln, vor allem bei Kindern im Kindergarten- bzw. Grundschulalter, einzufordern. Allerdings werden wir bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf achten, dass den Kindern das „zurückhaltende“ Verhalten der Lehrkraft zu Beginn erklärt wird und dass sie bei ihrem Verhalten darauf achtet, den direkten nahen Kontakt (Gesicht vor Gesicht) zu vermeiden und sich eher mit dem Gesicht abwendet, falls die Nähe erforderlich ist.
Die Hygiene-Regeln, wie z. B. regelmäßige Handhygiene mit Flüssigseife für Kunden und Skilehrer/-innen, sind anzuwenden. Das verpflichtende Tragen eines Mund-/Nasenschutzes gilt für Kunden und Skilehrer/-innen am Sammelplatz, in den Liftanlagen und auf dem Weg zur Pause, wie auch bei der Verabschiedung. Die individuellen Schutzmaßnahmen (Beförderungsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln,  etc.) werden mit dem Betreiber der Spieser-Lifte abgestimmt und sowohl ihre Gäste/Kunden, als auch ihre Lehrkräfte auf die jeweiligen Vorgaben hingewiesen. Wir werden das Kunden- und Lehrkräfte-Management so praktizieren, dass jederzeit die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang unseren Kunden, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen.

6. Regeln zur Anreise
Die Anreise zu den Spieser-Liften erfolgt durch die Kunden selbständig und in Eigenverantwortung.

7. Regeln zur Durchführung der Schneesportkurse
Grundsätzlich werden wir zum Kursbeginn mehr Zeit für die Kurseinteilung einplanen. Unser Sammelplatz am oberen Parkplatz der Spieserlifte bietet ausreichend Platz, dass alle Gruppen sich mit ihren Lehrkräften unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln treffen können. Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Schneesportlehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), wird durch die Lehrkraft darauf geachtet, das Gesicht abzuwenden, bzw. seitlich stehend zu helfen.
Am Sammelplatz, in den Liftanlagen inkl. beim Anstehen und auf dem Weg zur Mittagspause, wie auch bei der Verabschiedung, gilt die Verpflichtung einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Die unterschiedlichen Organisationsformen im Unterricht sind so ausgewählt, dass die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Weniger Kursteilnehmer je Lehrer (max. 6 Kursteilnehmer) erleichtert das Einhalten der organisatorischen Regeln und damit den Schutz der Teilnehmer und Lehrkräfte.
Die Organisation von Pausen wird so erfolgen, dass Abstands- und Hygieneregeln gewahrt sind. Eine gemeinsame Pause aller Kursgruppen ist nicht vorgesehen. Die Siegerehrung erfolgt ausschließlich gruppenintern und nicht in großer Runde mit allen Kursteilnehmern.
Die Verantwortlichen und die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung von Regeln und werden Teilnehmer und andere Schneesportlerer im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Kursteilnehmer, die sich permanent den Anweisungen der Lehrkräfte, bzw. der Verantwortlichen widersetzen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

8. Regeln für die Kursteilnehmer
Die Kursteilnehmer werden über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln während des Kursablaufes ausführlich informiert. Auch über das verpflichtete Tragen eines Mund-/Nasenschutzes, insbesondere am Sammelplatz, in den Aufstiegsanlagen, auf dem Weg zur Mittagspause, wie auch bei der Verabschiedung werden die Kursteilnehmer informiert. In der Gastronomie vor Ort gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens.
Jeder Kunde muss seinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Kursteilnehmern muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten bekräftigt werden. Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“ gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Wir bitten insbesondere erwachsene und jugendliche Kursteilnehmer auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen zu verzichten.

9. Regeln für die Lehrkräfte
Die Lehrkärfte werden über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln während des Kursablaufes ausführlich informiert. Auch über das verpflichtete Tragen eines Mund-/Nasenschutzes, insbesondere am Sammelplatz, in den Aufstiegsanlagen, auf dem Weg zur Mittagspause, wie auch bei der Verabschiedung, werden die Lehrkräfte informiert. In der Gastronomie vor Ort gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens.
Jede Lehrkraft muss ihren aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag überprüfen. Mit Covid-19 infizierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, bei denen die bekannten Covid-19-Symptome auftreten, können den Kurs nicht übernehmen. Lehrkräfte, die aus den sog. „Risikogebieten“ gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-Cov-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Wir empfehlen unseren Lehrkräften die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone beim Kurs mitzuführen. Wir fordern unsere Lehrkräfte eindringlich dazu auf, auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen gänzlich zu verzichten.

10. Haftungssituation / Absicherung
Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die in Zeiten der Covid-19-Pandemie geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen anpasst und werden diese bei Bedarf erneut überarbeiten. Es geht dabei sowohl um Rechte und Pflichten der Kunden, als auch um Rechte und Pflichten der Schneesportschule. Wir werden unsere individuelle Versicherungssituation hinsichtlich der unternehmerischen Haftung beim Ausbruch eines Infektionsgeschehens im Rahmen des Kursangebotes klären und – sofern erforderlich/möglich – entsprechend anpassen lassen.

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